Schulung beauftragter Personen gem. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Inhalte:
1. Die beauftragte Person
- Legaldefinition
- Benennung
- Personenkreis
- Anforderungen
- Schulung
- Haftung
2. Die verantwortlichen Personen
3. Sonstige verantwortliche Personen
4. Die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
- Grundregel
- Verantwortlichkeiten / Pflichten
5. Anlage A, Teile 1-7, des ADR
- Freistellungen
- Tabelle der begrenzten Mengen (1.1.3.6)
- Sicherheitsvorschriften gem. Kapitel 1.10
- Gefahrgutklassen
- Kleinstmengenregel (LQ)
- Verpackung / Kennzeichnung
- Beförderungspapier, schriftliche Weisungen
- Kennzeichnung mit Warntafeln und Gefahrzetteln
6. Anlage B, Teile 8-9, des ADR
- Fahrzeugarten
- Beförderungsarten (z. B. Tank, Tankcontainer)
- Allgemeine Ausrüstung (z.B. Feuerlöscher, Warnzeichen, Warnweste)
- Besondere Ausrüstung (z.B. Kanalisationsabdeckung, Auffangbehälter)
- Personenbeförderung
- Begleitpapiere
- Rauchverbot
7. Ladungssicherung
Die Schulung findet auf der Grundlage der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn statt.