Betriebsanlagen

Von A wie Auffahrrampe bis Z wie Zylinderbohrmaschine

Die Arbeitsstätte – „Hier bin ich sicher“

Sind das Betriebsgelände, die An- und Zufahrten, die Gebäude und Innenräume – dazu zählen auch die Pausenaufenthaltsräume und sanitären Einrichtungen – unter den Maßgaben der Arbeitssicherheit auf dem neuesten Stand? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für die gesamte Betriebsanlage, also die gesamte Arbeitsstätte, die Bestimmungen nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes sowie § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes zu berücksichtigen. Wir gehen noch einen Schritt weiter.

Unsere Leistungen im Überblick

Das verlangen Gesetzgeber und gesetzliche Unfallversicherung:

  • Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Erhaltung von Betriebsanlagen, von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme
  • Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen

Mit ARMOS als Partner, gibt es diese Leistungen dazu:

  • Unterstützung bei der Planung von Betriebsanlagen sowie bei Neu- und Umbauten
  • Unterstützung bei der Erstellung von Alarmplänen und Arbeitsschutzaushängen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen nach DGUV und GefStoffVO
  • Berücksichtigung der nach §3 ArbSchG vorgeschriebenen Grundpflichten des Arbeitgebers in Bezug auf den gesamtbetrieblichen Ansatz durch die gesamte Führungsstruktur